Trainings- und Wettkampfteile
Bekleidung, die getragen wird, während Haut gezielt UV-Strahlung ausgesetzt bleiben soll.
Lizenzierbare Textilinnovation · Patentanmeldung DE102021118670A1
Eine lizenzierbare Maschenware, die bis zu 40 Prozent der UV-A- und UV-B-Strahlung durchlässt und dabei weitgehend gedeckt bleibt.
Der Kern der Erfindung
Die Maschenstruktur lässt bis zu 40 Prozent der UV-A- und UV-B-Strahlung gezielt passieren.
Im sichtbaren Licht bleibt der Stoff weitgehend gedeckt.
Weiterscrollen — die Werte laufen gegenläufig
Stellgrößen
Fasertyp, Maschendichte und Flächengewicht werden gemeinsam eingestellt. Ihr Zusammenspiel entscheidet, wo innerhalb des Bereichs bis 40 Prozent die UV-Durchlässigkeit liegt.
Die Wahl der Faser und ihre Feinheit entscheiden darüber, wie stark UV-Strahlung im Garn absorbiert wird, bevor sie den Stoff passiert.
Über die Dichte der Maschen wird der offene Flächenanteil eingestellt — die eigentliche Durchlassöffnung für Strahlung.
Das Flächengewicht koppelt Griff und Tragekomfort an das optische Verhalten und begrenzt den Gestaltungsraum nach unten und oben.
40 Prozent ist die Obergrenze der UV-A- und UV-B-Durchlässigkeit dieses Materials. Der Wert einer konkreten Konstruktion ist messtechnisch zu bestätigen und wird im technischen Briefing belegt.
Einsatzfelder
Vier Felder, in denen eine definierte UV-Durchlässigkeit einen Produktvorteil ergibt.
Bekleidung, die getragen wird, während Haut gezielt UV-Strahlung ausgesetzt bleiben soll.
Leichte Teile mit gedecktem Erscheinungsbild und hoher Strahlungsdurchlässigkeit.
Kombination aus Tragekomfort, Deckkraft und kontrolliertem Strahlungsverhalten.
Anwendungen, in denen die Strahlungsdurchlässigkeit eines Textils messbar definiert sein muss.
Häufige Verwechslung
Diese Unterscheidung ist der wichtigste Punkt für jede technische Bewertung. Beide Textilarten verfolgen entgegengesetzte Ziele.
Weg zur Lizenz
Der Einstieg ist absichtlich niedrigschwellig. Vertrauliche Unterlagen kommen erst, wenn beide Seiten Interesse bestätigt haben.
Ein Gespräch auf Basis nicht vertraulicher Informationen. Sie prüfen die Relevanz für Ihre Roadmap, ohne Vertraulichkeitsvereinbarung.
Übergabe der Patentschrift, verfügbarer Musterdaten und Messgrundlagen an Ihre Materialentwicklung.
Zuschnitt auf Produktgruppen, Märkte und Laufzeit. Eine nicht exklusive Lizenz ist ausdrücklich möglich.
Belege
Das Register des Deutschen Patent- und Markenamts führt die Anmeldung mit dem Status „anhängig / in Kraft“. Das Prüfungsverfahren ist beantragt und noch nicht abgeschlossen; ein erteiltes Patent liegt damit noch nicht vor. Diese Angabe ist keine rechtliche Bewertung. Der jeweils aktuelle Stand ist im Register nachzulesen.
Technische Beschreibung
Die Patentanmeldung DE102021118670A1 beschreibt eine Maschenware, die bis zu 40 Prozent der UV-A- und UV-B-Strahlung durchlässt und dabei im sichtbaren Licht deutlich weniger transparent bleibt. Damit löst die Textiltechnologie einen Zielkonflikt, der in der Entwicklung von Sportbekleidung und Freizeitbekleidung regelmäßig auftritt: Ein Stoff soll Strahlung passieren lassen, ohne dass er durchsichtig wirkt.
Erreicht wird dieses Verhalten über das Zusammenspiel von Fasertyp, Garnfeinheit, Maschendichte und Flächengewicht. Diese Parameter werden nicht einzeln optimiert, sondern gemeinsam auf das gewünschte Verhältnis von UV-Transmission und Deckkraft eingestellt.
Angesprochen sind Innovationsteams, Materialentwicklung, Produktentwicklung sowie Forschung und Entwicklung bei Bekleidungsherstellern, Textilherstellern und Sportmarken. Für diese Teams ist die Technologie ein Baustein für Performance Fabrics und funktionale Textilien, der ohne eigene Grundlagenentwicklung übernommen werden kann.
Die Technologie eignet sich für das Innovationsscouting im Textilbereich, für Programme der offenen Innovation und für Materialpartnerschaften. Sie steht als patentierte Textilinnovation zur Lizenzierung bereit — als lizenzierbare Textiltechnologie für Sportbekleidung, eingebracht über eine Technologiepartnerschaft mit definiertem Umfang.
Eine nicht exklusive Lizenz ist möglich, ebenso ein Zuschnitt auf einzelne Produktgruppen oder Märkte.
UV-durchlässige Textilien und UV-Schutztextilien verfolgen entgegengesetzte Ziele. UV-Schutztextilien blockieren UV-Strahlung möglichst vollständig und werden über einen UV-Schutzfaktor bewertet. Die hier beschriebene Maschenware lässt bis zu 40 Prozent der UV-A- und UV-B-Strahlung gezielt passieren; ihr Kennwert ist die gemessene UV-Transmission. Aussagen zum Sonnenschutz lassen sich aus dieser Technologie deshalb nicht ableiten.
Die Erfindung betrifft ein textiles Flächengebilde in Maschenwarenkonstruktion. Der offene Flächenanteil zwischen den Maschen bildet den maßgeblichen Weg für die Strahlung. Über die Maschendichte lässt sich dieser Anteil einstellen, ohne dass die Fläche im sichtbaren Licht als offen wahrgenommen wird.
Das Fasermaterial bestimmt, in welchem Maß Strahlung im Garn selbst absorbiert wird. Faserwahl und Garnfeinheit sind damit gleichrangige Stellgrößen neben der Konstruktion der Maschenware.
Die UV-Transmission eines Textils wird spektral bestimmt. Für eine belastbare Bewertung sind Prüfbedingungen wie Dehnung, Feuchte und Vorbehandlung festzulegen, da sie das Ergebnis beeinflussen. Vergleichswerte sind nur bei gleichen Prüfbedingungen aussagekräftig. Die genannte Obergrenze von 40 Prozent bezieht sich auf das beschriebene Material und ist kein zugesicherter Wert für ein einzelnes Kleidungsstück.
Für eine Bewertung im Entwicklungsprozess genügt in der Regel ein erster Abgleich von Zielwerten für Transmission, Deckkraft und Flächengewicht mit den Vorgaben der bestehenden Kollektion. Auf dieser Basis lässt sich entscheiden, ob eine Bemusterung sinnvoll ist.
Das Material lässt bis zu 40 Prozent der UV-A- und UV-B-Strahlung durch. Der Wert ist eine Obergrenze. Der tatsächliche Wert wird über Fasertyp, Maschendichte und Flächengewicht eingestellt und ist je Konstruktion messtechnisch zu bestätigen.
Ja. Durchlässigkeit im UV-Bereich und Transparenz im sichtbaren Licht sind unterschiedliche Eigenschaften. Über Konstruktion und Fasermaterial lassen sie sich getrennt einstellen.
UV-durchlässiger Stoff lässt UV-A- und UV-B-Strahlung gezielt passieren. UV-schützender Stoff hält sie zurück und wird über einen UV-Schutzfaktor bewertet.
Über eine Lizenz an der Patentanmeldung DE102021118670A1. Der Einstieg erfolgt über ein Erstgespräch auf Basis nicht vertraulicher Informationen.
Ja. Lizenzen können auf Produktgruppen, Märkte und Laufzeiten zugeschnitten werden, auch nicht exklusiv.
Kontakt
Sie erhalten ein technisches Briefing auf Basis nicht vertraulicher Informationen — genug für eine erste Bewertung in Ihrem Team.