Lizenzierbare Textilinnovation · Patentanmeldung DE102021118670A1

Stoff, der UV-A und UV-B durchlässt.

Eine lizenzierbare Maschenware, die bis zu 40 Prozent der UV-A- und UV-B-Strahlung durchlässt und dabei weitgehend gedeckt bleibt.

Für Innovations- und Materialentwicklungsteams Nicht exklusive Lizenz möglich Erstgespräch ohne Vertraulichkeitsvereinbarung

Der Kern der Erfindung

Durchlässig für Strahlung.
Nicht durchsichtig für Blicke.

UV-A/UV-B-Durchlässigkeit — max. 40 %
0%

Die Maschenstruktur lässt bis zu 40 Prozent der UV-A- und UV-B-Strahlung gezielt passieren.

Sichttransparenz
0%

Im sichtbaren Licht bleibt der Stoff weitgehend gedeckt.

Weiterscrollen — die Werte laufen gegenläufig

Stellgrößen

Drei Parameter bestimmen das Verhalten.

Fasertyp, Maschendichte und Flächengewicht werden gemeinsam eingestellt. Ihr Zusammenspiel entscheidet, wo innerhalb des Bereichs bis 40 Prozent die UV-Durchlässigkeit liegt.

Fasertyp

Material und Garnfeinheit

Die Wahl der Faser und ihre Feinheit entscheiden darüber, wie stark UV-Strahlung im Garn absorbiert wird, bevor sie den Stoff passiert.

Maschendichte

Struktur der Maschenware

Über die Dichte der Maschen wird der offene Flächenanteil eingestellt — die eigentliche Durchlassöffnung für Strahlung.

Flächengewicht

Masse pro Fläche

Das Flächengewicht koppelt Griff und Tragekomfort an das optische Verhalten und begrenzt den Gestaltungsraum nach unten und oben.

40 Prozent ist die Obergrenze der UV-A- und UV-B-Durchlässigkeit dieses Materials. Der Wert einer konkreten Konstruktion ist messtechnisch zu bestätigen und wird im technischen Briefing belegt.

Einsatzfelder

Wo die Technologie greift.

Vier Felder, in denen eine definierte UV-Durchlässigkeit einen Produktvorteil ergibt.

Sportbekleidung

Trainings- und Wettkampfteile

Bekleidung, die getragen wird, während Haut gezielt UV-Strahlung ausgesetzt bleiben soll.

Freizeitbekleidung

Sommer- und Poolkollektionen

Leichte Teile mit gedecktem Erscheinungsbild und hoher Strahlungsdurchlässigkeit.

Outdoor

Lange Aufenthalte im Freien

Kombination aus Tragekomfort, Deckkraft und kontrolliertem Strahlungsverhalten.

Spezialanwendungen

Therapie und Forschung

Anwendungen, in denen die Strahlungsdurchlässigkeit eines Textils messbar definiert sein muss.

Häufige Verwechslung

UV-durchlässig ist nicht UV-schützend.

Diese Unterscheidung ist der wichtigste Punkt für jede technische Bewertung. Beide Textilarten verfolgen entgegengesetzte Ziele.

Diese Technologie

UV-durchlässige Maschenware

  • Ziel: UV-A- und UV-B-Strahlung passiert gezielt, bis zu 40 Prozent
  • Sichtbares Licht wird weitgehend zurückgehalten
  • Kennwert ist die gemessene UV-Transmission
  • Entwicklungsfrage: Wie viel Strahlung soll durchgelassen werden?
Zum Vergleich

UV-Schutztextilien

  • Ziel: UV-Strahlung wird möglichst vollständig blockiert
  • Kennwert ist der UV-Schutzfaktor
  • Prüfung nach etablierten Schutzstandards
  • Entwicklungsfrage: Wie viel Strahlung wird abgehalten?

Weg zur Lizenz

Drei Schritte, ohne Umwege.

Der Einstieg ist absichtlich niedrigschwellig. Vertrauliche Unterlagen kommen erst, wenn beide Seiten Interesse bestätigt haben.

Schritt eins

Erstgespräch

Ein Gespräch auf Basis nicht vertraulicher Informationen. Sie prüfen die Relevanz für Ihre Roadmap, ohne Vertraulichkeitsvereinbarung.

Schritt zwei

Technische Prüfung

Übergabe der Patentschrift, verfügbarer Musterdaten und Messgrundlagen an Ihre Materialentwicklung.

Schritt drei

Lizenzvereinbarung

Zuschnitt auf Produktgruppen, Märkte und Laufzeit. Eine nicht exklusive Lizenz ist ausdrücklich möglich.

Belege

Patentdaten

Max. UV-A/UV-B-Durchlässigkeit
bis zu 40 %
Veröffentlichungsnummer
DE102021118670A1
Aktenzeichen DPMA
10 2021 118 670.6
Titel
UV-A und UV-B durchlässiger Stoff
Rechtsstand
anhängig / in Kraft
IPC-Hauptklasse
D04B 21/00
IPC-Nebenklassen
A41D 31/04 · D04B 21/16
Anmeldetag
20.07.2021
Priorität
20.07.2020 · 10 2020 119 069.7
Offenlegungstag
20.01.2022
Erfinderinnen und Erfinder
Ellen Bendt · Maike Rabe · Karin Ratovo · Jan Rosenbrock
Anmelderin
TanMeOn GmbH

Das Register des Deutschen Patent- und Markenamts führt die Anmeldung mit dem Status „anhängig / in Kraft“. Das Prüfungsverfahren ist beantragt und noch nicht abgeschlossen; ein erteiltes Patent liegt damit noch nicht vor. Diese Angabe ist keine rechtliche Bewertung. Der jeweils aktuelle Stand ist im Register nachzulesen.

Technische Beschreibung

UV-A- und UV-B-durchlässige Maschenware als lizenzierbare Textiltechnologie

Was die Technologie leistet

Die Patentanmeldung DE102021118670A1 beschreibt eine Maschenware, die bis zu 40 Prozent der UV-A- und UV-B-Strahlung durchlässt und dabei im sichtbaren Licht deutlich weniger transparent bleibt. Damit löst die Textiltechnologie einen Zielkonflikt, der in der Entwicklung von Sportbekleidung und Freizeitbekleidung regelmäßig auftritt: Ein Stoff soll Strahlung passieren lassen, ohne dass er durchsichtig wirkt.

Erreicht wird dieses Verhalten über das Zusammenspiel von Fasertyp, Garnfeinheit, Maschendichte und Flächengewicht. Diese Parameter werden nicht einzeln optimiert, sondern gemeinsam auf das gewünschte Verhältnis von UV-Transmission und Deckkraft eingestellt.

Für welche Teams die Technologie relevant ist

Angesprochen sind Innovationsteams, Materialentwicklung, Produktentwicklung sowie Forschung und Entwicklung bei Bekleidungsherstellern, Textilherstellern und Sportmarken. Für diese Teams ist die Technologie ein Baustein für Performance Fabrics und funktionale Textilien, der ohne eigene Grundlagenentwicklung übernommen werden kann.

Die Technologie eignet sich für das Innovationsscouting im Textilbereich, für Programme der offenen Innovation und für Materialpartnerschaften. Sie steht als patentierte Textilinnovation zur Lizenzierung bereit — als lizenzierbare Textiltechnologie für Sportbekleidung, eingebracht über eine Technologiepartnerschaft mit definiertem Umfang.

Eine nicht exklusive Lizenz ist möglich, ebenso ein Zuschnitt auf einzelne Produktgruppen oder Märkte.

Abgrenzung zu UV-Schutztextilien

UV-durchlässige Textilien und UV-Schutztextilien verfolgen entgegengesetzte Ziele. UV-Schutztextilien blockieren UV-Strahlung möglichst vollständig und werden über einen UV-Schutzfaktor bewertet. Die hier beschriebene Maschenware lässt bis zu 40 Prozent der UV-A- und UV-B-Strahlung gezielt passieren; ihr Kennwert ist die gemessene UV-Transmission. Aussagen zum Sonnenschutz lassen sich aus dieser Technologie deshalb nicht ableiten.

Vollständige technische Beschreibung lesen

Aufbau der Maschenware

Die Erfindung betrifft ein textiles Flächengebilde in Maschenwarenkonstruktion. Der offene Flächenanteil zwischen den Maschen bildet den maßgeblichen Weg für die Strahlung. Über die Maschendichte lässt sich dieser Anteil einstellen, ohne dass die Fläche im sichtbaren Licht als offen wahrgenommen wird.

Rolle des Fasermaterials

Das Fasermaterial bestimmt, in welchem Maß Strahlung im Garn selbst absorbiert wird. Faserwahl und Garnfeinheit sind damit gleichrangige Stellgrößen neben der Konstruktion der Maschenware.

Messung der UV-Transmission

Die UV-Transmission eines Textils wird spektral bestimmt. Für eine belastbare Bewertung sind Prüfbedingungen wie Dehnung, Feuchte und Vorbehandlung festzulegen, da sie das Ergebnis beeinflussen. Vergleichswerte sind nur bei gleichen Prüfbedingungen aussagekräftig. Die genannte Obergrenze von 40 Prozent bezieht sich auf das beschriebene Material und ist kein zugesicherter Wert für ein einzelnes Kleidungsstück.

Weg zur Produktentwicklung

Für eine Bewertung im Entwicklungsprozess genügt in der Regel ein erster Abgleich von Zielwerten für Transmission, Deckkraft und Flächengewicht mit den Vorgaben der bestehenden Kollektion. Auf dieser Basis lässt sich entscheiden, ob eine Bemusterung sinnvoll ist.

Häufige Fragen

Wie viel UV-Strahlung lässt das Material durch?

Das Material lässt bis zu 40 Prozent der UV-A- und UV-B-Strahlung durch. Der Wert ist eine Obergrenze. Der tatsächliche Wert wird über Fasertyp, Maschendichte und Flächengewicht eingestellt und ist je Konstruktion messtechnisch zu bestätigen.

Kann eine Maschenware UV-Strahlung durchlassen und trotzdem gedeckt wirken?

Ja. Durchlässigkeit im UV-Bereich und Transparenz im sichtbaren Licht sind unterschiedliche Eigenschaften. Über Konstruktion und Fasermaterial lassen sie sich getrennt einstellen.

Worin unterscheidet sich UV-durchlässiger von UV-schützendem Stoff?

UV-durchlässiger Stoff lässt UV-A- und UV-B-Strahlung gezielt passieren. UV-schützender Stoff hält sie zurück und wird über einen UV-Schutzfaktor bewertet.

Wie können Bekleidungshersteller die Technologie nutzen?

Über eine Lizenz an der Patentanmeldung DE102021118670A1. Der Einstieg erfolgt über ein Erstgespräch auf Basis nicht vertraulicher Informationen.

Ist eine nicht exklusive Lizenz möglich?

Ja. Lizenzen können auf Produktgruppen, Märkte und Laufzeiten zugeschnitten werden, auch nicht exklusiv.

Kontakt

Ein Gespräch, wenige Angaben.

Sie erhalten ein technisches Briefing auf Basis nicht vertraulicher Informationen — genug für eine erste Bewertung in Ihrem Team.

Keine Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich. Antwort innerhalb von zwei Arbeitstagen.